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20. März 2025 | 07:00 Uhr
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Verbraucherzentrale lobt Innovationen in ambulanter Pflege

Dass die ambulante Pflege sehr innovativ sein kann, zeigt ein Gutachten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Es enthält rund ein Dutzend Beispiele für effektive und effiziente Versorgungskonzepte. So konzentriert sich etwa in Osnabrück ein Pflegedienst auf ein gesamtes Quartier. Das reduziert Kosten und Fahrzeiten und schafft mehr Raum für soziale Interaktion.

Die langen Wege, die viele Pflegedienstmitarbeiter zurücklegen, sind ein Problem. Aber es lässt sich lösen, wie ein Beispiel zeigt

In einem anderen Beispiel koordiniert eine Kommune Pflegeanbieter, Haushaltshilfen und soziale Unterstützung. Der Vorteil: Pflegebedürftige brauchen einzelne Leistungen nicht mehr individuell beantragen und abrechnen. Stattdessen wird ein Stundentarif vereinbart. Bürokratische Anträge entfallen – das entlastet auch die Pflegedienste.

Weiteres Beispiel: In der Stadt Riedlingen am Südrand der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg hat sich eine Seniorengenossenschaft gegründet. Die Mitglieder unterstützen Pflegebedürftige aus der Genossenschaft, beispielsweise beim Einkaufen, im Haushalt oder beim Arztbesuch. Das können sie sich stundenweise vergüten lassen – oder ein Zeitkonto anlegen: Mit ihrer Arbeitszeit können die Mitglieder dann später im Alter selbst Unterstützung erwerben. 

Best-Practice-Beispiele auf einem Online-Portal zentral sammeln 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert den Bund auf, die Kommunen im Pflegebereich finanziell zu stärken und ihnen mehr Handlungsspielraum für innovative Pflegekonzepte zu geben. Außerdem schlägt sie ein bundesweites Online-Portal vor, das innovative Pflegeprojekte gebündelt darstellt. "Kommunen können sich so über Best-Practice-Beispiele informieren und voneinander lernen", sagt Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale.

Die Modus Wirtschafts- und Sozialforschungs GmbH hat das Gutachten "Innovationen in der häuslichen Pflege" im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen erarbeitet.

Kirsten Gaede

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