Igefa

Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

20. März 2025 | 21:09 Uhr
Teilen
Mailen

Kommunale Träger wollen Pflegeverträge nur für Gemeinnützige

Zündstoff von den kommunalen Trägern: Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) fordert in einem neuen Positionspapier, dass Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen nur noch an gemeinnützige Träger vergeben werden dürfen, schreibt der Vorsitzende Alexander Schraml (Foto) an Politiker der angestrebten großen Koalition. Damit würden private Pflegeheimbetreiber faktisch von neuen Verträgen ausgeschlossen.

BKSB-Chef Alexander Schraml will private Unternehmen von Versorgungsverträgen aus dem Markt drängen

Anzeige
Hartmann

Kostenfreie Webinare zu Inkontinenz und Hygiene

Die Webinare von PAUL HARTMANN richten sich an Pflegekräfte. Wählen Sie aus „Inkontinenzmanagement in der Pflege“, 24.03., 13:30-14:30 Uhr, „Hygienerelevante Neuigkeiten in Alten- & Behindertenheimen“, 01.04., 13:30–14:30 Uhr bzw. „KontinenzberaterIn in der Pflege“, 01.04., 13:30–15:30 Uhr. Anmelden & weitere Angebote: HARTMANN Academy

"Pflegeheimträger, die keine steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, entziehen dem Pflegesystem mit Gewinnausschüttungen Geld, das aus Pflichtbeiträgen stammt", begründet der BKSB seine Forderung. Dem müsse gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden, indem Versorgungsverträge nur noch mit gemeinnützigen Trägern geschlossen werden dürften, heißt es in dem 10-Punkte-Papier, das der BKSB den Politikern von CDU, CSU und SPD mit in ihre Koalitionsverhandlungen gegeben hat.

Immerhin gestehen die kommunalen Träger den privaten Betreibern einen Bestandsschutz zu: "Bestehende Versorgungsverträge müssen zum Schutz der Bewohner/innen jedoch weitergelten."

Der Verband betont, dass es nicht um eine sofortige Umstellung des gesamten Systems gehe, sondern um eine zukünftige Fokussierung auf gemeinwohlorientierte Träger. Es müsse sichergestellt werden, dass die erwirtschafteten Mittel in der Pflege verbleiben.

Die Forderung nach einem Ausschluss privater Anbieter dürfte in der Branche auf massiven Widerstand stoßen. Die privaten Pflegeheimbetreiber verweisen immer wieder darauf, dass sie rund die Hälfte der professionellen Versorgung Pflegebedürftiger sicherstellen. Die kommunalen Träger kommen nur dagegen nur auf einen Anteil von rund fünf Prozent.

Der BKSB bettet seine Forderung in grundsätzliche Positionen ein: "Altenhilfe ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Pflichtaufgabe der Kommunen". Die Länder müssten die Altenhilfe in den Kommunalgesetzen ausdrücklich zur Pflichtaufgabe erklären, so der Verband. "Das schließt den Bau und Betrieb von Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen ein."

In der Altenhilfe brauche es "mehr Gemeinwohlorientierung und eine Strategie der (Re-)Kommunalisierung", heißt es in dem Papier. Die Pflicht zur Vorhaltung von Pflegeeinrichtungen treffe aber nicht in erster Linie die Kommune, "sondern die Pflegekassen, die jahrzehntelang Pflichtbeiträge von den Pflegebedürftigen eingezogen haben". Dies müsse gesetzlich klargestellt werden.

Im BKSB sind 80 kommunale Träger zusammengeschlossen, die rund 380 Pflegeeinrichtungen betreiben.

Thomas Hartung

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Myo
Anzeige Altenpflege