BPA nennt Kommunale "unfähig" und "verantwortungslos"
Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat Bernd Meurer (Foto), der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), auf die Forderung kommunaler Träger reagiert, die Pflegekassen sollten Versorgungsverträge nur noch mit gemeinnützigen Anbietern abschließen. Meurer wirft dem Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit vor.

BPA/Arne Poenert
BPA-Präsident Bernd Meurer reagiert scharf auf die Forderung der Kommunalen, Versorgungsverträge nur noch mit Gemeinnützigen abzuschließen
"In einer so sensiblen Phase, in der die politischen Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden, zettelt der Verband der kommunalen Einrichtungen eine absolut realitätsferne, ideologisch verblendete und verantwortungslose Debatte an", so BPA-Präsident Meurer und weiter: "Ausgerechnet die Trägergruppe, die seit Einführung der Pflegeversicherung am wenigsten zum Ausbau der Pflegekapazitäten beigetragen hat, hält Verteilungskämpfe offensichtlich für wichtiger als einen konstruktiven und zukunftsorientierten Dialog".
Deutlicher könne man nicht zeigen, dass die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen und ihrer Familien nicht an erster Stelle steht. "Eine solche Unfähigkeit zu vernünftigen Überlegungen und eine solche Verantwortungslosigkeit, die der kommunale Trägerverband hier unter Beweis stellt, sind den enorm unter Druck stehenden Familien, die händeringend nach einem Heimplatz oder einer ambulanten Unterstützung suchen, wirklich nicht zu erklären."
In seinem aktuellen Positionspapier fordert der BKSB, "dass Versorgungsverträge nur mit gemeinnützigen Trägern abgeschlossen werden dürfen". Zwar weist BKSB-Präsident Georg Schraml darauf hin, dass auch private Unternehmen gemeinnützig sein könnten und die Forderung daher "kein Angriff auf private Betreiber" sei. Er verkennt aber, dass der Unternehmer leer ausgeht und für sein Risiko und Investment nichts bekommt, da etwaige Gewinne zum Beispiel bei gGmbHs nicht ausgeschüttet, sondern nur für den Satzungszweck verwendet werden dürfen.
Thomas Hartung