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18. März 2025 | 07:00 Uhr
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Pflegeanbieter beschweren sich bei Koalitionsarbeitsgruppe

Schleppende Vergütungsverhandlungen und verspätete Zahlungen gefährden die Versorgungssicherheit in der Pflege, weil die Leistungserbringer kaum noch wirtschaftlich arbeiten können. Mit dem Appell, hier einzugreifen, wenden sich fast 13 Verbände der privaten und gemeinnützigen Träger der Altenpflege an die Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit und Pflege. In einem 9-Punkte-Papier legen sie dar, mit welchen gesetzlichen Regelungen die prekäre Situation der Branche verbessert werden könnte.

Schleppende Vergütungsverhandlungen und stark verspätete Zahlungen gehen vielen Pflegeanbietern an die Substanz

Die wollen alle nur Geld – so heißt es oft, wenn Verbände etwas fordern. Im Falle der Verbände wäre ein solcher Vorwurf wohl nicht fair: Es geht ihnen in erster Linie darum, Vergütungen, die ihnen zustehen, zuverlässig, unkompliziert und pünktlich gezahlt zu bekommen. Die Verbände fassen das hinlänglich bekannte Problem in ihrem Anschreiben noch einmal in aller Kürze zusammen: "schleppende Vergütungsverhandlungen und stark verspätete Zahlungen, insbesondere der Sozialhilfeträger, für bereits erbrachte Leistungen". 

Für den Koalitionsvertrag liefern sie gleich den passenden Text dazu: "Um die pflegerische Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Sicherheit der Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten, werden wir Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen vereinfachen und beschleunigen." Wie das Vereinfachen und Beschleunigen im Detail gelingen kann, führen die Trägerverbände in ihrem 9-Punkte-Papier aus. 

Ihr erster Vorschlag lautet: mehr Strenge gegenüber Pflegekassen und Sozialämtern bei verzögerten Verhandlungen und Vergütungen, etwa:

  • angemessene gesetzliche Zahlungsfristen für alle Kostenträger (einschließlich der Sozialhilfeträger)
  • Strafzahlungen bei Überschreitung gesetzlicher Fristen oder automatisches Inkrafttreten beantragter Vergütungen, Einführung von Verzugszinsen

Zweiter Vorschlag: Die einrichtungsindividuellen Vergütungsverhandlungen durch Bundesempfehlungen und über Empfehlungen der Landespflegesatzkommissionen beschleunigen.

Grundsätzlich pauschale Gruppenverhandlungen (Kollektivverhandlungen) zu legitimieren und sie auch schiedsstellenfähig zu machen – so lautet der dritte Appell der 13 Pflegeverbände.   

Der vierte Appell: weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Das bedeutet nach Meinung der Verfasser etwa:

  • auf unnötige Plausibilisierungsanforderungen verzichten, zum Beispiel, wenn Kostensteigerungen auf Tarifsteigerungen beruhen
  • wegen der volatilen Personalsituation und folglich schwankenden Auslastungsquoten eine Neuverhandlung der Pflegesätze während des Pflegesatzzeitraums zu ermöglichen 

Eine "Reservierungspauschale" können Pflegeanbieter nicht mehr erheben. Dafür müsste es aber eine Ersatzlösung geben, um Pflegeanbietern weiterhin die Möglichkeit zu geben, von ihnen unverschuldete Belegungsausfälle zu kompensieren – dies ist der fünfte Appell im Schreiben an Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege, die neben 15 anderen Arbeitsgruppen die Koalitionsverhandlungen vorbereiten soll. Angeschrieben haben die Verbände unter anderem den Leiter der Arbeitsgruppe, nordrhein-westfälischen Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU).  

Außerdem fordern die Verbände, dass "die Kostenträger bei Aufforderung zu Pflegesatzverhandlungen dem Träger der Pflegeeinrichtung unverzüglich einen Ansprechpartner benennen müssen und die Nachweisforderungen zeitnah nach Antragstellung zu stellen sind und vor allem auch zu bedienen". Die Regelung müsste darüber hinaus festlegen, so schreiben die Verbände zu dieser sechsten Forderung, dass "die Aufforderung zu Pflegesatz und/oder Vergütungsverhandlung immer als Antrag zu werten ist". Die Verbände beziehen sich hier mit ihrer Forderung, wie an einigen anderen Stellen ihres Papiers, auf den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes, wie sie schreiben.

Der siebte Appell: "Klar geregelt werden muss, dass eine Vergütungsvereinbarung auch bei einer sechs Wochen überschreitenden Verhandlungsdauer zum beantragten Laufzeitbeginn in Kraft treten kann, soweit eine begründete Verhandlungsaufforderung mindestens sechs Wochen vor dem beantragten Laufzeitbeginn erfolgt ist."

Ein ambulanter Pflegedienst hat keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers stirbt. Anders verhält es sich, wenn er in einer Einrichtung gepflegt wurde. Die Ungleichbehandlung muss aufgehoben werden – so lautet der achte Appell im Papier der Pflegeverbände.         

Die gesetzliche Regelung sieht die Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos bei der Vergütungsfindung vor – Stichworte: Risiko- und Wagniszuschläge. "Über alle Verbände der Leistungserbringer hinweg besteht allerdings Einigkeit, dass die angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend sichergestellt ist, insbesondere weil die Einführung der Tariftreueregelungen und die Entwicklung der Bedeutung der als wirtschaftlich anzuerkennenden Gestehungskosten in diesem Bereich nicht nachvollzogen wurden", heißt es in dem Papier. Das müsse sich ändern, so die neunte Forderung der Pflegeverbände. 

Die 13 Verfasser des Appells sind: Arbeitgeber und Berufsverband privater Pflege (ABVP), Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband (APH), AWO, Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD), Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Caritas, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.  

Kirsten Gaede     

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