Haftbefehl gegen Pflegedienstchefs wegen Betrugsvorwürfen
Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in mindestens 49 Fällen haben die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Haftbefehl gegen den Mitinhaber und Pflegedienstleiter eines Nürnberger Pflegedienstes erlassen. Es bestehe Flucht- und Verdunklungsgefahr. Die beiden sollen die AOK Bayern um mindestens 116.000 Euro geschädigt haben.
Nach den Ermittlungen der ZKG sollen die Beschuldigten zusammen mit weiteren Personen zwischen April 2020 und April 2024 nicht erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege gegenüber der AOK Bayern abgerechnet haben. Dabei sollen falsche Leistungsnachweise erstellt worden sein. Die Höhe des Gesamtschadens ist noch unklar.
Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der AOK Bayern sowie einen anonymen Hinweis an die ZKG ausgelöst. Den Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, Zeugen zu Falschaussagen beeinflusst zu haben, was die Ermittlungen erschwert haben könnte. Deshalb wurden jetzt Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Die Ermittlungen dauern an.