Medizinischer Dienst ändert Prüfungen für Pflegedienste
Der Medizinische Dienst (MD) ist dabei, die Prüfgrundlagen für ambulante Pflegedienste neu zu definieren. Dabei geht es vor allem um Gewaltschutz und die Zusammenarbeit von Pflegediensten mit den Angehörigen der Pflegebedürftigen, so der MD auf Nachfrage von Care vor9. Außerdem soll das Fachgespräch zwischen MD-Prüfern und Mitarbeitern von Pflegediensten an Bedeutung gewinnen. Die neue Qualitätsprüfung für ambulante Pflegeeinrichtungen soll 2026 in Kraft treten.

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Der Medizinische Dienst prüft die ambulanten Dienste ab nächstem Jahr intensiver
Die zentrale Neuerung für ambulante Pflegedienste: Die Prüfsystematik wird analog zu den Qualitätsprüfungen in der voll- und teilstationären Pflege aufgebaut. "Damit gewinnt das Fachgespräch zwischen den Prüfern des Medizinischen Dienstes und den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung weiter an Bedeutung", heißt es bei MD.
Darüber hinaus werden zwei neue inhaltliche Aspekte in den Prüfkatalog aufgenommen. Zum einen die Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und pflegenden Angehörigen, zum anderen das Thema Gewaltschutz. "Die Prüfgrundlage sieht vor, dass die Prüferinnen und Prüfer auch der Frage nachgehen, ob die Mitarbeiter des Pflegedienstes im Rahmen der Beratungsgespräche sensibel auf Anzeichen von Gewaltanwendung, Vernachlässigung, Missbrauch und Unterversorgung der Pflegebedürftigen reagieren", so der MD.
Stationäre und ambulante Pflegeanbieter sollten bereits heute über Strukturen zum Schutz vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt und Diskriminierung verfügen. So sieht es das Ordnungsrecht der meisten Bundesländer vor. Das heißt: Die Landesbehörden bzw. die Heimaufsicht prüfen, ob in einer Einrichtung Strukturen zum Schutz vor Gewalt vorhanden sind.
Kirsten Gaede