Neue Richtlinien zur Verlängerung des MD-Prüfrhythmus
Pflegeheime, die kontinuierlich hohe Qualitätsstandards halten, können seit dem vergangenen Jahr von einer wichtigen Erleichterung profitieren: Der Medizinische Dienst (MD) kann den jährlichen Prüfrhythmus auf bis zu zwei Jahre verlängern. Fast tausend Pflegeheime profitieren derzeit davon. Nun hat der MD die Richtlinien dafür überarbeitet.
Nach Paragraph 114 SGB XI finden in Pflegeeinrichtungen der vollstationären Langzeitpflege jährliche Prüfungen statt, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überprüfen. Weniger bekannt ist die Möglichkeit, den Prüfintervall auf zwei Jahre zu verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass das Pflegeheim ein konstant hohes Niveau an Qualität vorweisen kann. Die entsprechenden Richtlinien dafür wurden kürzlich neu festgelegt.
Damit eine Pflegeeinrichtung seltener geprüft wird, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Zentral ist die regelmäßige Erhebung von Qualitätsindikatoren. Diese Daten müssen vollständig und plausibel sein und in mindestens 80 Prozent der Indikatoren über dem Durchschnitt liegen. Zudem dürfen höchstens 20 Prozent der Indikatoren geringfügig unter dem Durchschnitt liegen.
Auch bei den Ergebnissen der Qualitätsprüfung gibt es strenge Anforderungen: Weniger als drei Personen dürfen im Erhebungsbericht Abweichungen aufweisen, und es dürfen nur wenige moderate Defizite in den geprüften Bereichen vorliegen. Schwerwiegende Mängel dürfen nicht auftreten. Pflegeheime, die diese Bedingungen erfüllen, haben gute Chancen, den Prüfrhythmus auf zwei Jahre auszudehnen. Zusätzlich bleiben allerdings sogenannte Anlass- und Wiederholungsprüfungen möglich.
Der MD hat die Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Pflegeeinrichtungen online veröffentlicht.