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21. März 2025 | 07:00 Uhr
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Pflegekräfte aus Peru wehren sich gegen Ausbeutung

Zwei peruanische Pflegekräfte haben vor dem Arbeitsgericht Magdeburg einen Vergleich gegen den Betreiber eines Seniorenheims in Sachsen-Anhalt erwirkt. Die Frauen fühlten sich mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und klagten gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen. Unterstützt wurden sie von einer Beratungsstelle, die sich für migrantische Arbeitskräfte einsetzt. Dort haben sich inzwischen weitere Betroffene gemeldet, die ähnliche Erfahrungen in derselben Einrichtung gemacht haben.

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Über ein außergerichtliches Vergleichsverfahren hatten jetzt zwei peruanische Pflegekräfte Erfolg in der Auseinandersetzung gegen ihren Arbeitgeber, ein Pflegeheim in Sachsen-Anhalt

Die beiden ausgebildete Krankenschwestern aus Peru hatten gehofft, in Deutschland eine legale und geregelte Anstellung zu finden. Die beiden Frauen fielen auf ein Facebook-Angebot eines angeblichen Ausbildungsinstituts in Mexiko herein. Dieses versprach eine fundierte Ausbildung zur Pflegekraft in Deutschland. Tatsächlich jedoch erhielten die Frauen keine ordnungsgemäße Ausbildung, sondern wurden ohne entsprechende Anmeldung zur Schule als Hilfskräfte eingesetzt – zu Bedingungen, die deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben lagen.

Unzumutbare Arbeitsbedingungen

Wie die Volksstimme (Abo) berichtet, hätten die Klägerinnen teilweise bis zu 72 Stunden pro Woche in 12-Stunden-Schichten in einem Seniorenheim in Hohe Börde in Sachsen-Anhalt arbeiten müssen. Die Bezahlung sei in bar erfolgt, ohne ordentliche Abrechnung, Sozialversicherungsbeiträge wurden angeblich nicht korrekt abgeführt. Zudem hätten die Peruaner ohne Mietvertrag in der Einrichtung wohnen müssen und unter ständiger Überwachung gestanden. Persönliche Dokumente und Bankkarten seien ihnen zeitweise entzogen worden.

Rechtlicher Erfolg für die Pflegekräfte

Doch die beiden Beschäftigten wehrten sich, auch mit Unterstützung der Fachstelle Faire Beschäftigung von "Arbeit und Leben". Im Zuge der Klage kam es jetzt zu einem außergerichtlichen Vergleich. Die Geschäftsleitung des Seniorenheims lenkte ein und zahlte einer der Klägerinnen eine Abfindung von 6.000 Euro – eine Summe, die über der ursprünglich geforderten liegt, wie die Volksstimme schreibt. 

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