Sofortiger Einsatz internationaler Pflegekräfte gefordert
Um Pflegeteams zu entlasten und die pflegerische Versorgung zu sichern, fordern der Verband der Ersatzkassen (VDEK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) die gesetzliche Einführung einer sogenannten "Kompetenzvermutung". Diese soll es internationalen, qualifizierten Pflegefachkräften ermöglichen, ohne zeitliche Verzögerung in Deutschland tätig zu werden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund des Inkrafttretens wichtiger Teile des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Telematikinfrastruktur: Eine Branche unter Druck
Die Pflegebranche steht unter großem Druck: Personalmangel, Tariflohnbindung und wachsende Anforderungen erschweren den Alltag vieler Pflegedienste. In dieser Situation könnte die Telematikinfrastruktur (TI) den entscheidenden Unterschied machen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Allerdings ist der Weg dorthin anspruchsvoll – und die damit verbundenen Anforderungen dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Care vor9
Die Kompetenzvermutung sieht vor, dass internationale Pflegekräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung oder einem Studium sowie den notwendigen Sprachkenntnissen sofort als Fachkräfte in Deutschland arbeiten dürfen. Weitere Prüfungen von Ausbildungsinhalten und möglichen Anpassungsmaßnahmen sollen erst nachgelagert erfolgen.
"Pflegekräfte ächzen unter einer immer weiter zunehmenden Arbeitsverdichtung und die Politik schickt tausende gut ausgebildete internationale Kräfte monatelang – nicht selten mehr als ein Jahr - auf die Ersatzbank, bis auch die letzte Behörde ihren Stempel auf ein Zeugnis gemacht hat. Das geht so nicht", sagt BPA-Präsident Bernd Meurer. "Wer uns bei der Versorgung unserer pflegebedürftigen Mitbürger helfen will, muss mit offenen Armen begrüßt und nicht zuerst durch deutsche Bürokratie abgeschreckt werden."
Die Regelung würde pflegerische Versorgung schnell und wirksam verbessern
Die Vorstandsvorsitzende des VDEK, Ulrike Elsner, betont, dass die Qualität der Versorgung durch die Kompetenzvermutung gesichert bleibe. "Vorfahrt erhalten nur internationale Pflegekräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium. Sie müssen außerdem angemessene sprachliche Qualifikationen vorweisen. Damit sichern wir das Kompetenzniveau und schaffen gleichzeitig die Möglichkeit, wieder mehr Pflegebedürftigen eine professionelle Unterstützung anzubieten. Das entlastet auch die betroffenen Familien enorm."
Eine entsprechende Regelung könnte im Pflegeberufegesetz verankert und in das anstehende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz eingebracht werden. Dies würde eine schnelle und wirksame Verbesserung der pflegerischen Versorgung bedeuten, betonen die Verbände.
Pascal Brückmann