Eine angestellte Leiterin eines Pflegedienstes klagt gegen ihre Chefin, weil die ihr die eingereichten Überstunden nicht vergüten will. Sie unterliegt. Die Richter weisen darauf hin, dass der Umgang mit Überstunden komplex sei und nennen fünf Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Überstunden bezahlt werden. So muss beispielsweise plausibel erklärt werden, warum die Arbeit nicht in der Normalarbeitszeit erledigt werden konnte. Rechtsdepesche