Will ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen langer oder extrem häufiger Krankheit kündigen, ist das sehr schwierig. Denn eine ordentliche Kündigung ist, zumindest im Kirchenrecht, ab einer bestimmten Länge der Betriebszugehörigkeit und ab einem bestimmten Alter grundsätzlich nicht möglich, eine außerordentliche Kündigung nur bei "langanhaltender Arbeitsunfähigkeit", was meistens eine rund eineinhalbjährige Krankschreibung ohne Unterbrechung bedeutet. Das alles wird deutlich an einem Fall eines Pflegeleiters, der wegen krankheitsbedingter Kündigung vor Gericht gezogen ist und Recht bekommen hat. Rechtsdepesche