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25. August 2022 | 07:00 Uhr
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Regierung beschließt Test- und Maskenpflicht für Pflegeheime

Corona FFP2 Masken Mund-Nasen-Schutz Foto iStock Christian Horz.jpg
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Von Oktober bis 23. April soll für Personen, die Kliniken und Pflegeeinrichtungen betreten und für die Beschäftigten von Pflegediensten eine Test- und Maskenpflicht gelten. Für die verpflichtende Bestellung von Hygienebeauftragten sind Zahlungen von insgesamt 1.000 Euro monatlich vorgesehen. Die Länder können weiterreichende Corona-Beschränkungen erlassen. Darauf einigte sich das Kabinett am Mittwoch. Dem Gesetzentwurf muss noch der Bundestag zustimmen. Welt

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