Verfassungsrichter bestätigten Maskenpflicht als rechtens
Die sächsische Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung während der Coronapandemie war verfassungsgemäß. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat jetzt entschieden, dass die Maskenpflicht weder die Grundrechte verletzte noch gegen die sächsische Verfassung oder das Infektionsschutzgesetz verstieß. AfD-Abgeordnete hatten gegen die gesamte Coronaschutzverordnung von 2020 geklagt. Das Gericht betonte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angesichts der damaligen Pandemielage. Ärzteblatt