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25. September 2024 | 07:00 Uhr
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Pflegeheime zu Delegationskonzepten verpflichten?

Pflegeheime sollen künftig Konzepte für die Aufgaben-Delegation von Pflegefachkräften auf Pflegeassistenten entwickeln – das sieht zumindest der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz vor. Das Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) hält das für keine gute Idee. Es sei mit einem hohen bürokratischen Aufwand zu rechnen, auch würden Pflegefachkräfte in ihren Möglichkeiten, den Pflegeprozess zu steuern, eingeschränkt werden.

Auf Bewohnerfragen eingehen, sie über bestimmte Dinge aufklären oder informieren – auch das könnte eine delegierbare Aufgabe sein, die in einem Konzept berücksichtigt werden müsste

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Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) des DIP in Köln hat eine Stellungnahme mit neun Seiten zum Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes veröffentlicht. Unmissverständlich schreibt er darin über die geplante Verpflichtung der Heime Delegationskonzepte zu entwickeln: Die Bestimmung sollte nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Sie schränke nicht nur die Pflegefachkräfte bei der Steuerung des Pflegeprozesses ein. "Zu erwarten ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand durch die Entwicklung und Vorhaltung entsprechender Konzepte sowie der Prüfung, ob die Einrichtungen den Intentionen des Gesetzes folgen. Ähnliche Bestimmungen zur Vorhaltung bestimmter Dokumente und Konzepte haben in der Vergangenheit eher zu einer formalistischen Diskussion um die Sanktionierung ihrer Nichteinhaltung (s. Diskussion um Expertenstandards nach § 113a SGB XI) denn um die inhaltlich-fachliche Weiterentwicklung geführt", heißt es in der Stellungnahme des DIP-Think-Tank. 

Es sei durchaus sinnvoll, Personaleinsatzkonzepte für die unterschiedlichen Qualifikationsstufen zu entwickeln. Es sei aber eine andere Sache, sie verpflichtend einzufordern, das führe nur zu Konflikten. Es sei auch nicht besonders geschickt, Kompetenzen und Erfahrungen von unterschiedlich qualifizierten Beschäftigten gesetzgeberisch vorzuschreiben, weil es das eigentlich angestrebte Vertrauen und die Stärkung der eigenständigen Kompetenz der Pflegenden untergrabe. 

Das Gesamt-Resümee des Think Tank zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes: Es fänden sich einige wichtige "Vorstöße", um die eigenständige Rolle der beruflichen Pflege im Leistungsrecht zu verankern. Dennoch dürfe Pflege leider immer noch nicht alles, was sie kann. Ein Dorn im Auge ist dem Think Tank, dass die erweiterte Heilkundeausübung weiterhin unter Vorbehalt ärztlicher Diagnostik und Indikationsstellung bleibt. "Da schwingt hierzulande ein unverständliches Grundmisstrauen gegenüber pflegerischer Kompetenz mit. Wir hätten uns vom Gesundheitsminister noch mehr Mut in Richtung pflegerischer Eigenständigkeit und ärztlicher Entlastung gewünscht." 

Kirsten Gaede

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