Impfpflicht in der Pflege soll ab 16. März gelten
Für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten soll die angekündigte Impfpflicht ab 16. März nächsten Jahres gelten. Dies hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aus Kreisen der Ampelparteien erfahren. Nach den aktuellen Plänen dürften Ungeimpfte ab dann ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Der Gesetzentwurf für die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll spätestens Mitte Dezember in Bundestag verabschiedet werden. RND