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24. November 2023 | 19:49 Uhr
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Mailen

Gerichtsentscheid gegen Pflegeheim in Streit um Impfpflicht

Eine ungeimpfte Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Dresden hat vor dem Arbeitsgericht einen Sieg errungen, nachdem sie aufgrund ihres Impfstatus während der Corona-Pandemie freigestellt wurde. Das Gericht urteilte, dass die Weigerung ihres Arbeitgebers, sie wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht zu beschäftigen, rechtswidrig war. Die Betreuungsassistentin war für drei Monate freigestellt worden. Jetzt erhält sie eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro Gehalt. 

Impfpflicht Corona Foto iStock Denise Hasse

Ein weiteres Urteil zum Thema Impfpflicht, diesmal zu Gunsten einer Betreuungsassistentin, die sich nicht impfen lassen wollte

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Telematikinfrastruktur: Eine Branche unter Druck

Die Pflegebranche steht unter großem Druck: Personalmangel, Tariflohnbindung und wachsende Anforderungen erschweren den Alltag vieler Pflegedienste. In dieser Situation könnte die Telematikinfrastruktur (TI) den entscheidenden Unterschied machen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Allerdings ist der Weg dorthin anspruchsvoll – und die damit verbundenen Anforderungen dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Care vor9

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, bemängelte das Gericht, dass das Pflegeheim kein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt hatte und die Interessen der Mitarbeiterin nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Richter (Az.: 9 Ca 676/22) waren der Ansicht, dass die gesetzliche Impfpflicht den Arbeitsvertrag nicht außer Kraft setzen könne. 

Nach dem Infektionsschutzgesetz sei kein unmittelbares Beschäftigungs- oder Tätigkeitsverbot für Arbeitgeber vorgesehen, das eine unbezahlte Freistellung rechtfertige. Vielmehr sehe das Gesetz vor, dass Unternehmen lediglich das zuständige Gesundheitsamt über fehlende Impfnachweise informieren müssten. In der Folge entscheide die Behörde, ob ein entsprechendes Betätigungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter ausgesprochen werde.

Die Entscheidung könnte wegweisend sein, da andere Arbeitsgerichte in Deutschland in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden haben. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus.

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