Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Entscheidung zur Impfpflicht in der Pflege während der Pandemie fest. Es lehnte eine erneute Prüfung ab. Die bis 2022 geltende Regelung sei verfassungsgemäß, da die Impfpflicht dem Schutz gefährdeter Personen diene. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte Zweifel geäußert, konnte diese aber nicht ausreichend begründen. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihre frühere Einschätzung: Auch bei der Omikron-Variante habe eine Impfung das Infektionsrisiko reduziert. Ärzteblatt