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21. Februar 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Verfassungsgericht bestätigt Impfpflicht für Pflegepersonal

Corona Impfung Quadrat Foto iStock kovop
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So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege

Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9

Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Entscheidung zur Impfpflicht in der Pflege während der Pandemie fest. Es lehnte eine erneute Prüfung ab. Die bis 2022 geltende Regelung sei verfassungsgemäß, da die Impfpflicht dem Schutz gefährdeter Personen diene. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte Zweifel geäußert, konnte diese aber nicht ausreichend begründen. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihre frühere Einschätzung: Auch bei der Omikron-Variante habe eine Impfung das Infektionsrisiko reduziert. Ärzteblatt

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