Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege beschlossen
Wer in einem Pflegeheim arbeitet, muss vom 15. März an gegen Covid-19 geimpft sein. Das haben Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen. Ohne Nachweis droht Freistellung ohne Lohn. Die Impfpflicht gilt auch für Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen oder Rettungsdienste, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto). Dass auch Pflegefachkräfte beim Impfen helfen sollen, um die Bevölkerung schneller zu boostern, ist dagegen vom Tisch.
Der Bundestag hat das veränderte Infektionsschutzgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. 571 Abgeordnete stimmten dafür, 80 dagegen, 38 enthielten sich. In dem Gesetzesbeschluss heißt es unter anderem im Wortlaut:
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse ist die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.
Die Betriebe müssen die Nachweise kontrollieren und müssen "säumige Personen" dem Gesundheitsamt melden. Dies kann dann den Zutritt zur Einrichtung untersagen. In diesem Fall entfällt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, so der Verband der privaten Pflegeanbieter BPA. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, weil sie sich nicht auf einzelne Berufsgruppen beschränkt, sondern für alle Beschäftigten einer Einrichtung gilt, von Hausmeister bis zur Pflegefachkraft.
Unter den Betreibern von Alten- und Pflegeeinrichtungen herrscht ebenfalls weitgehend Zustimmung vor. "Bei uns sind bereits 96 Prozent geimpft und über drei Viertel geboostert", sagt etwa Rosenhof-Chef André Aue, der derzeit elf Einrichtungen betreibt. Daher sehe er für sein Unternehmen kein großes Problem, dass die noch ungeimpften Mitarbeiter ihrer Impfpflicht nachkommen. Aue glaubt auch nicht, dass Beschäftigte deshalb in andere Branchen abwandern.
Impfquote in Pflegeheimen nicht schlechter als anderswo
Indes zeigt eine bislang unveröffentlichte Untersuchung des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass die Impfquote unter Pflegekräften in etwa der der Bevölkerung entspricht. Von dem in 165 nicht repräsentativen Altenpflegeheimen durchgeführten Monitoring waren nach vorläufigen Berechnungen 83 Prozent aller Beschäftigten und 82 Prozent der Beschäftigten mit engem Kontakt zu Bewohnenden vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Acht Altenpflegeheime hatten eine Impfquote von weniger als der Hälfte aller Beschäftigen. Das entspricht fünf Prozent der Einrichtungen.