Wenn eine Pflegekraft an Post-Covid erkrankt, hat sie gute Aussichten auf eine Verletztenrente. Das legt der Fall eines 60-jährigen Pflegers nahe, der an Post-Covid erkrankt ist und gegen seine Unfallversicherung geklagt hat: Die Versicherung hatte zwar sein Leiden als Berufskrankheit anerkannt, weigerte sich aber, ihm Verletztenrente zu zahlen. Doch das Sozialgericht Heilbronn hat dem Pfleger Recht gegeben. Der Grund: Es besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen Krankheit und beruflicher Tätigkeit. Rechtsdepesche