Pflegeheim muss verbrühter Bewohnerin Schmerzensgeld zahlen
Eine geistig behinderte Heimbewohnerin erlitt bei einem Bad in ihrem Wohnheim so starke Verbrühungen, dass mehrere Hauttransplantationen notwendig waren. Anschließend entwickelte sie Komplikationen und war auf den Rollstuhl angewiesen. Die Frau klagte gegen das Heim, da keine Pflegefachkraft, wie vorgeschrieben, sie im Bad beaufsichtigte und die Temperatur regelte. Der Bundesgerichtshof gab ihr letztinstanzlich Recht und verurteilte das Pflegeheim zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und einer monatlichen Rente von 300 Euro. Rechtsdepesche