Wann Patienten rechtsgültig fixiert werden dürfen
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Die Fixierung eines Patienten (oder Bewohners) ist erlaubt, wenn er wegen seines körperlichen oder psychischen Zustands für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellt. Das gilt aber nur, wenn es keine Alternativen gibt und es sich um einen rechtfertigenden Notstand handelt. Da es sich bei der Fixierung um Freiheitsberaubung handelt, gilt die Straffreiheit nur in Eilfällen, wenn kein Arzt zugegen ist, der eine Fixierung anordnen kann. Rechtsdepesche