Pausen im Nachtdienst mit Rufbereitschaft sind keine
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Irgendwann während des Nachtdienstes findet die Pflegekraft schon ein halbes Stündchen für eine Pause... Arbeitgeber, die so denken, können dafür teuer bezahlen. Warum, das erörtert die Rechtsdepesche anhand eines Falls aus Köln: Eine Altenpflegerin klagte, weil sie sich während ihrer Pausen drei Jahre in Rufbereitschaft befunden hatte. Das Gericht gab ihr recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Nachzahlung der Pausenzeiten als Arbeitszeiten über 4.000 Euro. Eine Pause sei nur eine Pause, wenn der Arbeitnehmer über die Zeit frei verfügen könne und nicht rufbereit sei. Rechtsdepesche