Pflegenetzwerk: bundesweite Vernetzung für Pflegende

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22. November 2024 | 07:05 Uhr
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Streit um Gema-Gebühren in Pflegeheimen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss derzeit entscheiden, ob die Mediennutzung durch Bewohner von Pflegeheimen in ihren privaten Wohnräumen als öffentlich und somit gema-pflichtig gilt. Um die kulturelle Teilnahme der Bewohner nicht zu gefährden, fordert der Biva-Pflegeschutzbund eine bundesweite Gebührenfreiheit für Rundfunksendungen in Pflegeheimen.

Ist es eine private oder eine öffentliche Nutzung, wenn Bewohner im Pflegeheim Musik hören?  

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Biva-Pressesprecher David Kröll sei es derzeit in Pflegeheimen gängige Praxis, dass eine Pflegeeinrichtung an die Gema eine jährliche Einmalgebühr für die Nutzung des Rundfunks entrichtet. Der Empfang wird ermöglicht, indem die jeweilige Einrichtung die Signale beispielsweise über Satelliten empfängt und den Bewohnern über ihr hauseigenes Kabelnetz zur Verfügung stellt.

Die Gema habe allerdings ihre Gebührenordnung geändert und sieht jetzt in der Kabelweitersendung des Rundfunksignals an Pflegeheimbewohner eine "öffentliche Wiedergabe", die höhere Lizenzgebühren nach sich ziehen müsse. Ein Seniorenheim aus Rheinland-Pfalz sah dies anders und verweigerte den Abschluss entsprechender Lizenzverträge. Dagegen klagte die Gema.

Das Landgericht Zweibrücken wies die Klage im Sinne des Pflegeheims zurück und die Gema legte Berufung ein. Der Bundesgerichtshof bat deswegen den EuGH um Klärung. Wann mit dem Urteil gerechnet wird, ist noch offen.

Pflegeheimbewohner eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit

Die Crux ist unter anderem, dass Bewohner von Pflegeheimen laut Rundfunkstaatsvertrag eh keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Stellt das Heim das Signal aber zur Verfügung, sieht die Gema darin "eine öffentliche Wiedergabe", die mehr kosten müsse. Dieser Auffassung mag sich der Biva nicht anschließen. Für Biva-Geschäftsführerin Frauke von Hagen sei es "empörend, dass die privaten Wohnräume von Pflegeheimbewohnern, für die sie oft beträchtliche Summen zahlen, als öffentlich gelten sollen." Der Pflegeschutzbund fordert daher eine generelle Befreiung von Gema-Gebühren auch für Musik in Gemeinschaftsräumen von Pflegeeinrichtungen.

Sollte eine Pflegeeinrichtung wie ein Krankenhaus bewertet werden, könnten die Tarife für Krankenhäuser auf Pflegeeinrichtungen angewendet werden, die Gema fordert dann pro Zimmer zusätzliche Gebühren in Höhe von etwas mehr als vier Euro pro Jahr. Ein Pflegeheim würde diese Mehrkosten dann auf die Bewohner umlegen.

Laut David Kröll sei aber auch eine andere Lösung denkbar. So übernimmt das Land Niedersachsen seit Kurzem die Gema-Gebühren für gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Vereine und Organisationen, worunter auch viele Pflegeheime fallen. Die Gebühren für vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr werden vom Innenministerium getragen. Kommerzielle Pflegeanbieter wären da aber raus, auch hier müsse der EuGH eine Entscheidung treffen, sonst drohe laut David Kröll "schon wieder ein Flickenteppich".

Sven Schneider

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