VdK klagt gegen beschlossenes Pflegegesetz
Es regt sich Widerstand gegen das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz. Der VdK klagt gegen die Reform. Eltern mit mehreren Kindern würden nur so lange entlastet, bis die Kinder 25 sind, und zahlten dann denselben Beitrag zur Pflegeversicherung wie Eltern mit einem Kind. Diese zeitliche Befristung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip im Grundgesetz. Eltern mit mehreren Kindern hätte eine große Chance, zuhause gepflegt zu werden. "Gerade sie sollten nicht höhere Beiträge zahlen müssen", so der Sozialverband. VdK