Regierung wiegelt bei Sozialämtern und Zahlungsproblemen ab
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Lage der Pflege birgt Sprengstoff. So will die Ampel nichts von der häufig beklagten schlechten Zahlungsmoral der Sozialämter und der dadurch verursachten Liquiditätsengpässen bei Pflegeanbietern wissen. Auch zu abgelehnten Nachverhandlungen der Kassen habe in der Bundesregierung keine Erkenntnisse. Sie arbeite aber an Vorschlägen zur Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen.
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"Ist der Bundesregierung bekannt, dass Pflegeheimbetreiber immer länger auf Bezahlung seitens der Sozialämter warten müssen und auch dadurch in Liquiditätsprobleme geraten?" wollte die Opposition von der Bundesregierung wissen. Sie stehe im Austausch mit den Ländern und verfolge die Problematik, aber: "Ein Zusammenhang zwischen Insolvenzen im Pflegesektor und den Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) konnte im Zuge dieses Austauschs bislang weder hergestellt oder bestätigt werden."
Ähnlich die Antwort zu Meldungen wonach Pflegekassen teilweise Nachverhandlungen zum Beispiel wegen gestiegener Energiepreise abgelehnt hätten. "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor", heißt es dazu in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, in der sie 20 Fragen zur Situation und zu Gesetzesvorhaben für die Pflege stellte.
"Optimierungspotenziale" bei den Pflegesatzverhandlungen sieht die Bundesregierung aber auch. "Im Bundesministerium für Gesundheit werden derzeit entsprechende Regelungsvorschläge für das SGB XI vorbereitet", heißt es in der Antwort, ohne ins Detail zu gehen. Im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages sind "die Pflegekassen nicht nur verpflichtet, in ausreichendem Umfang Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen, sondern auch entsprechende Vergütungsvereinbarungen zu schließen".
Auch bei der Frage nach Maßnahmen gegen nicht belegte Plätze wegen Personalmangels, zeigt die Bundesregierung auf die Kostenträger. Die Pflegekassen hätten "eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten". Der Bund verweist hier auf die neue Personalbemessung, die regelmäßig überprüft und angepasst werden soll.
Thomas Hartung