Petition befeuert Streit um kirchliches Arbeitsrecht
Die Gewerkschaft Verdi zieht weiter gegen das kirchliche Arbeitsrecht zu Felde. Vergangene Woche überreichte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler (Foto) dem Bundesarbeitsministerium 37.000 Unterschriften für die Abschaffung der Sonderregeln für kirchliche Arbeitgeber. "Es ist befremdlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für kirchliche Beschäftigte nicht gilt, im Jahr 2024 in Deutschland. Das ist ein Skandal", so die Funktionärin. Caritas und Diakonie halten dagegen.
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Bühler war mit 250 Gleichgesinnten nach Berlin gezogen, um die Petition mit den Unterschriften in Berlin abzuliefern. Dabei auch persönlich Betroffene wie Hebamme Sandra Eltzner. Sie war aus der katholischen Kirche ausgetreten und erhielt vom Personalchef des Caritas-Trägers die Aufforderung, wieder einzutreten. Andernfalls erfolge die Kündigung. Eltzner wehrte sich und zog bis zum Europäischen Gerichtshof. Zu einem Grundsatzurteil kam es aber nicht, weil der Arbeitgeber zurückruderte und ihr die Wiedereinstellung anbot.
"In der katholischen Kirche unterliegen private Entscheidungen der Mitarbeitenden, wie ihr Beziehungsleben, keiner arbeitsrechtlichen Sanktionierung mehr", heißt es dagegen in einem Statement der Caritas zur Verdi-Petition. Die Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Jahr 2022 mit dem Übergang zu einem institutionenorientierten Ansatz habe zu weitgehenden Reformen geführt.
Das scheint aber noch nicht bei allen katholischen Organisationen angekommen zu sein. Verdi berichtet von einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht erst Anfang Februar dem EuGH vorgelegt hat. Eine Sozialpädagogin wurde von einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung fristlos entlassen, weil sie während ihrer Elternzeit aus der Kirche ausgetreten war.
Eher im Vorteil sind Mitarbeiter von Caritas und Diakonie dagegen bei der Bezahlung. "Die Vergütungen sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen", sagen die Kirchlichen. Zudem profitierten die kirchlich Beschäftigten von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen. Über den sogenannten Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht werde eine flächendeckende Tarifbindung erzielt, die auch kleinere kirchliche Einrichtungen erfasse.
Ob und wie es nun mit der Petition weitergeht, ist unklar. Im Koalitionsvertrag wird keineswegs die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts angestrebt, wie Verdi suggeriert. Dort heißt es nur: "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann."
Thomas Hartung