Neues Gesetz sichert Pflegestudenten eine Vergütung zu
Der Bund will mehr Akademiker in der Pflege. Zuletzt lag die Quote bei nicht einmal einem Prozent. Deshalb soll das Kabinett am Mittwoch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) aus dem Gesundheitsministerium beschließen. Demnach erhalten Pflegestudenten ebenso wie Auszubildende für die gesamte Zeit eine "angemessene Vergütung", die über die Ausgleichsfonds in den Bundesländern finanziert wird.
Die Zahlen sind ernüchternd: 2021 haben in Deutschland gerade einmal 508 junge Menschen ein Pflegestudium begonnen, dagegen 61.458 eine generalistische Ausbildung zur Pflegekraft. Das bedeutet eine Akademisierungsquote von 0,8 Prozent, weit weg von der Empfehlung des Wissenschaftsrats. Demnach sollte der Anteil der Studenten im Gesundheitswesen eigentlich zwischen 10 und 20 Prozent betragen.
Warum das Pflegestudium ein Ladenhüter ist, glaubt die Politik herausgefunden zu haben. Anders als die Auszubildenden verdienen sie kein Geld, werden nicht einmal für mehrere tausend Praxisstunden in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern entlohnt. Das soll mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz künftig anders werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, "dass Studierende in der Pflege eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums erhalten, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird". Für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung schließen die Studenten ein Arbeitsverhältnis mit dem Träger. Durch die Vergütung für die Pflegestudenten hofft das Bundesgesundheitsministerium ihre Zahl zu verdoppeln. Das heißt, jedes Jahr sollen sich 1.000 jungen Menschen für das Pflegestudium einschreiben.
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz soll am Mittwoch, 12. April, im Bundeskabinett beschlossen werden.