Medizinischer Dienst wehrt sich gegen "Report"-Vorwürfe
Der Medizinische Dienst (MD) reagiert auf das ARD-Magazin Report Mainz, das die Pflegebegutachtung in Deutschland kritisiert. Der Beitrag berichtet von vielen Widersprüchen und einem hohe Anteil von korrigierten Gutachten und stellt letztlich das System der Begutachtung in Frage. Der Medizinische Dienst ordnet die Zahlen ein, nennt eine Korrekturquote von 2,3 Prozent und liefert Gründe für Korrekturen.
Neues DRACO-Fallbeispiel: Schürfwunde am Knie
Wenn ein einfaches Pflaster nicht mehr ausreicht:
Ein 2-jähriges Mädchen zog sich eine kleine Schürfwunde am Knie zu, welche nicht abheilte, sondern mit der Zeit immer größer wurde. Erfahre, wie am Ende dennoch eine Wundheilung ohne Narbenbildung erreicht werden konnte. Zum kostenfreien Fallbeispiel
Im Jahr 2022 hat der Medizinischen Dienst bundesweit 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen begutachtet. Der Anteil der Widersprüche an allen Pflegegutachten lag dabei bei 7,3 Prozent, heißt es in einer Presseerklärung. Demnach gab es bundesweit 185.494 Widerspruchsgutachten, von dem jedes dritte korrigiert wurde, exakt 54.839 Gutachten. Bezogen auf alle Pflegebegutachtungen lag die Korrekturquote bei 2,3 Prozent, so der MD.
Auch widerspricht der Medizinische Dienst dem Eindruck, die korrigierten Gutachten seien falsch gewesen. Hintergrund für Widersprüche sei oftmals, dass sich der Gesundheitszustand und damit meist auch der Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen dem Termin der Begutachtung und dem Bescheid der Pflegekasse verändert habe.
Es komme auch vor, dass erst nach dem Begutachtungstermin Unterlagen nachgereicht würden, die zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht vorlagen. "Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Pflegebedürftige in der Begutachtungssituation ihre Fähigkeiten besser darstellen, als es tatsächlich der Fall ist", heißt es in dem Statement.
Die Gutachter müssten zum Beispiel fragen, wie selbstständig die Körperpflege oder der Toilettengang erledigt werden könne. Für die Betroffenen sei dies oft keine einfache Situation, sodass es hier zu Abweichungen kommen könne. Daher rät der Medizinische Dienst dazu, dass auch die Hauptpflegepersonen beim Begutachtungstermin vor Ort sind, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen und die notwendigen Informationen zu ergänzen.
Thomas Hartung
In unserem Artikel über den Beitrag von Report Mainz entstand fälschlicherweise der Eindruck, 30 Prozent aller Begutachtungen müssten korrigiert werden. Den Bericht haben wir geändert.