Liste für weniger Bürokratie in Gesundheit und Pflege
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege zusammengestellt, das das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht hat. Die kleinteilige Liste enthält derzeit 72 Maßnahmen, zehn davon betreffen die Langzeitpflege.
Telematikinfrastruktur: Eine Branche unter Druck
Die Pflegebranche steht unter großem Druck: Personalmangel, Tariflohnbindung und wachsende Anforderungen erschweren den Alltag vieler Pflegedienste. In dieser Situation könnte die Telematikinfrastruktur (TI) den entscheidenden Unterschied machen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Allerdings ist der Weg dorthin anspruchsvoll – und die damit verbundenen Anforderungen dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Care vor9
Die Bundesregierung hat sich den Abbau der Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. Im Gesundheitswesen und in der Pflege ist dies kein leichtes Unterfangen. Auch deshalb, weil die Politik oft gar nicht für die Bürokratie verantwortlich ist. Vielfach beruhe Bürokratie auf Vorgaben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert habe, heißt es in einem Papier des Gesundheitsministeriums. Deshalb können Entbürokratisierung nur dann erfolgreich sein, wenn sie gemeinsam durch die Akteure des Gesundheitswesens erfolge, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Die Liste mit Empfehlungen zum Bürokratieabbau ist kein großer Wurf, sondern sehr kleinteilig angelegt. Für die Langzeitpflege ist folgendes geplant:
- Vereinfachung von Formularen zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung
- Vereinfachung des Meldeverfahrens und Verfahrens zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus
- Vereinheitlichung von Informations- und Auskunftspflichten für Bewerber für eine stationäre Langzeitpflegeversorgung
- Digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder
- Elektronische Pflegedokumentation
- Beschleunigte Kommunikation bei Pflege-Begutachtungen
- Qualitätsprüfungen im Zweijahresrhythmus für vollstationäre Einrichtungen mit hohem Qualitätsniveau
- Verbesserung der Prüf- und Meldeverfahren zu den Regelungen zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege
- Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Weiterentwicklung der Vorschriften zu Auskünften an Versicherte durch Pflegekassen
Was davon umgesetzt wird und am Ende wirklich Entlastung bringt, ist noch nicht absehbar.