Hausärzte wollen im Pflegekompetenzgesetz das Sagen behalten
Vor der Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes im Kabinett stellt der Hausärzteverband deutliche Forderungen. Zwar unterstützen die Mediziner den Kompetenzzuwachs für die Pflege und dass sie mehr heilkundliche Aufgaben übernehmen sollen. Aber die Übertragung der Kompetenz müsse immer von einem Arzt delegiert werden, Pflegekräfte sollten nicht eigenständig agieren dürfen, so der Verband.
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Die Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, kritisieren den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes in seiner jetzigen Form. Es müsse klargestellt werden, dass "der Arztvorbehalt auch in Zukunft ohne Wenn und Aber gilt". Kompetenzzuwächse in der Pflege dürften nur unter der Verantwortung eines Arztes im Rahmen von Delegationsmodellen erfolgen.
"Es ist zwingend erforderlich, dass der Kompetenzzuwachs immer nur delegiert und unter ärztlicher Verantwortung stattfindet", sagt Buhlinger-Göpfarth. Für die ambulante Pflege bedeute dies, dass Pflegekräfte eng an eine Arztpraxis angebunden sein müssten, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Der Verband lehne Parallelstrukturen ab, die nicht durch eine ärztliche Begleitung gestützt würden.
Der Hausärzteverband vermisst in dem Gesetz zudem klare Vorgaben, die festlegen, welche Qualifikationen Pflegekräfte für neue Aufgaben benötigen. "Das wird sich nicht von allein regeln", warnt Beier. Es sei nötig, detaillierte Qualifikationsanforderungen zu formulieren, um eine sichere und einheitliche Umsetzung in der Praxis zu gewährleisten. Das parlamentarische Verfahren biete jetzt die Gelegenheit, diese "Konstruktionsfehler des Gesetzes gerade zu bügeln".
Thomas Hartung