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3. Dezember 2024 | 07:00 Uhr
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Erstmals müssen Pflegefachkräfte Fortbildungspunkte sammeln

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem es eine Fortbildungsordnung (FBO) für den Pflegeberuf gibt. Sie tritt spätestens Mitte 2025 in Kraft und regelt, was die dort seit 2016 bestehende Fortbildungspflicht konkret bedeutet. Wer für die Fortbildungen zahlt – ob die Arbeitgeber oder die Pflegenden selbst –, ist in der FBO nicht geklärt. Bei der Landespflegekammer, Verfasserin der FBO, heißt es aber: "Die Belastungen dürfen nicht auf dem Rücken der Mitglieder ausgetragen werden."

Um Fortbildungspunkte zu erhalten, kann es gern die klassische Fortbildung in Präsenz sein. Muss es aber nicht

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Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz müssen innerhalb von zwei Jahren 40 Fortbildungspunkte sammeln, dabei steht ein Punkt für 45 Minuten Fortbildung. Als Fortbildungen gelten nicht nur die Fortbildungen, die ausdrücklich so genannt werden. Punkte gibt es auch für:

  • das Abonnement einer Fachzeitschrift (3 Punkte, nur eine Zeitschrift wird angerechnet)  
  • Mitgliedschaft in offiziellen Arbeitsgruppen der Kammer oder der Ministerien (3 Punkte, nur eine wird angerechnet)
  • Kongresse und Vorträge (begrenzte Anrechnung) 

Auch die in der Langzeitpflege beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt – auch, wenn sie nur 30 Minuten betragen. "Wir möchten, dass das Format erhalten bleibt und rechnen deshalb Vor- und Nachbereitung des Seminars dazu", sagt Christoph Becker, Vorstand Bildung bei der Landespflegekammer sowie Leiter des Bildungscampus am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur.     

Auch Online-Fortbildungen werden anerkannt, allerdings dürfen nicht alle im klassischen Unterweisungsformat stattfinden. Bei mehr als der Hälfte muss es sich um Synchron-Seminare mit Interaktion handeln. Unter diesen Voraussetzungen ist es auch möglich, nur Online-Seminare bei der Kammer einzureichen. 

Bei Verstoß gegen die FBO müssen Mitglieder kaum mit Sanktionen rechnen 

Verdi setzt sich dafür ein, dass die Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildungen tragen, auch die Landespflegekammer plädiert dafür. Becker vermutet, dass es letztlich nicht zu großen Diskussionen über die Kosten kommen wird: "Es wird doch für jeden Arbeitgeber ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn er Mitarbeitern und Bewerbern verspricht, für sie die Pflichtfortbildung zu organisieren." 

Sollte ein Kammermitglied die Fortbildungspflicht nicht erfüllen, muss es nicht mit heftigen Sanktionen rechnen. "Wir werden nach zwei Jahren stichprobenartig prüfen. Grundsätzlich bauen wir aber auf Vertrauen. Sanktionen gibt es vielleicht eher im Bereich der Berufspflichtverletzung", sagt Becker. In Großbritannien oder in den USA hingegen verlieren Pflegefachkräfte (temporär) ihre Berufszulassung, wenn sie ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen.  

Eine Fortbildungspflicht besteht für Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz schon seit es die Landespflegekammer gibt. Denn die Gründung 2016 war nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Pflegeberuf unter das Heilberufegesetz fällt – ein Gesetz, laut dem für Heilberufe Fortbildungspflicht besteht.

Kirsten Gaede        

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