Ein Jahr mehr Zeit für Anschluss an Telematik-Infrastruktur
Nach Kritik von Verbänden sollen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nun bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen erfüllen, "um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur" umzusetzen. Damit haben die Pflegeanbieter ein Jahr länger Zeit als im ersten Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes vorgesehen war. Altenheim