Digitalgesetz bringt Hindernisse statt Förderung für DiGA
Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG) wird als zukunftsweisend für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland betrachtet. Doch trotz positiven Ansätzen für Telemedizin stößt das Gesetz auf Kritik, insbesondere hinsichtlich der Regelungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), so der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV)
Nützliche Formulare, Broschüren etc. für die Pflege
Im praktischen Downloadbereich von DRACO® kannst du kostenfrei Formulare, Broschüren und Lernmaterialien ganz einfach herunterladen. Zum Beispiel einen Patientenüberleitungsbogen, das Wundkompendium oder eine Übersicht zur Dekubitus Klassifizierung. Jetzt kostenfrei entdecken
Das DigiG sieht wichtige Neuerungen für E-Rezepte, Telematikinfrastruktur, Interoperabilität und Telemedizin vor. Lobenswert sei die Aufhebung der 30-Prozent-Begrenzung für Telemedizin, so der SVDGV.
Aber nicht alle Regelungen des DigiG werden positiv aufgenommen. Insbesondere die für DiGA enthaltenen Bestimmungen stünden einer weiteren Integration in die Versorgung im Weg. Beispielsweise entfällt der Vergütungsanspruch für Hersteller während eines 14-tägigen "Probierzeitraums". Auch die Einführung einer verpflichtenden Erhebung des "Nutzungserfolgs" wird kritisch betrachtet, da sie Social-Media-Mechanismen fördert, die eher App-Öffnungen als medizinische Effekte belohnen.
SVDGV-Geschäftsführerin Anne Sophie Geie kritisiert, dass das DigiG für DiGA unpraktikable Hürden ohne wissenschaftliches Fundament schaffe. Sie fordert einen patientenzentrierten Verordnungsprozess, mehr Aufklärung und größere Flexibilität bei der Einbindung von Leistungserbringern. Zudem bleibe der Bereich der digitalen Pflege im DigiG unterbelichtet.