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15. August 2024 | 07:00 Uhr
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BPA kritisiert Ausschluss von Grundstücksvergabe

Der Berliner Senat schließt erneut private Träger sozialer Angebote von der Vergabe landeseigener Grundstücke aus. Dies geschieht aufgrund der Bedingung der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) kritisiert diese Entscheidung. Der Berliner BPA-Landesvorsitzende Oliver Stemmann bemängelt, dass das Land die soziale Infrastruktur stärken möchte, jedoch nur einen Teil der Trägerlandschaft einbezieht.

Der BPA kritisiert dieses Vorgehen nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern. Stemmann fordert ein transparentes Ausschreibungsverfahren, das alle potenziellen Anbieter einschließt, wenn Gemeinschaftseigentum vergeben wird. Er betont, dass die Qualität des Angebots entscheidend sein sollte, nicht die Rechtsform des Anbieters. Bereits vor zwei Jahren wies der BPA auf dieses Problem hin und forderte, private Träger ebenfalls in zukünftige Vergabeverfahren einzubeziehen.

Private Träger stellen etwa die Hälfte der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen bereit. Stemmann argumentiert, dass der Ausschluss bei der Grundstücksvergabe den Impuls für die soziale Versorgung in Berlin nur begrenzt fördern kann.

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