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10. Januar 2022 | 21:17 Uhr
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Honorarkräfte in der ambulanten Pflege nicht selbstständig

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myneva: KI in der Pflege

Pflege 2024: Wie gestaltet KI die Zukunft?

Wie bewertet die Pflegebranche ihre Lage? Wo besteht der größte Handlungsbedarf? Kann KI Entlastung bringen? Die Trendstudie „Pflege 2024“ bietet wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Potenziale. Jetzt kostenlos herunterladen und mehr erfahren!

Honorarkräfte in der ambulanten Altenpflege sind laut Entscheidung des Bundessozialgerichts in der Regel abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Für Pflegedienste gebe es nun drei Möglichkeiten, so Arbeitsrechtler Ronald Richter: Diese Kräfte können über Leiharbeitsfirmen beschäftigt oder direkt beim Träger angestellt werden. Die dritte Variante sind Kurzzeitbeschäftigungen, deren Einsatz endet, bevor eine Versicherungspflicht fällig wird. Häusliche Pflege

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