Honorarkräfte in der ambulanten Pflege nicht selbstständig
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Honorarkräfte in der ambulanten Altenpflege sind laut Entscheidung des Bundessozialgerichts in der Regel abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Für Pflegedienste gebe es nun drei Möglichkeiten, so Arbeitsrechtler Ronald Richter: Diese Kräfte können über Leiharbeitsfirmen beschäftigt oder direkt beim Träger angestellt werden. Die dritte Variante sind Kurzzeitbeschäftigungen, deren Einsatz endet, bevor eine Versicherungspflicht fällig wird. Häusliche Pflege