Chefs müssen Gefährdungsanzeigen von Pflegekräften prüfen
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Wenn die Arbeit aufgrund von Personalmangel, Termindruck, fehlenden Hilfsmittel oder anderer Umstände nicht fachgerecht durchgeführt werden kann und daraus eine potenzielle Gefährdung für Betroffenen besteht, müssen Mitarbeiter ihren Vorgesetzten mit einer Gefährdungsanzeige informieren. Der Arbeitgeber muss die Lage prüfen und eventuell reagieren. Ein Freibrief für Fehler ist eine Gefährdungsanzeige, fälschlich auch Überlastungsanzeige genannt, nicht, sagt Rechtswissenschaftler Volker Großkopf von der Katholischen Hochschule in Köln. Rechtsdepesche