Bei Verstoß gegen Impfpflicht drohen 2.500 Euro Geldbuße
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann bei Verstößen sowohl für Einrichtung als auch für die dort Tätigen teuer werden. Die Leitung der Einrichtung kann sanktioniert werden, wenn sie Nicht-Geimpfte beschäftigt, aber auch die Ungeimpfte selbst. Für die Ordnungswidrigkeit können Bußgelder bis 2.500 Euro verhängt werden. Interessant auch, dass die Impfpflicht bis Ende nächsten Jahres befristet ist. Die Details zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Der Paritätische