Bei Pflegeberufen gilt Corona als Berufskrankheit
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Steckt sich eine Pflegekraft am Arbeitsplatz mit Corona an, so wird in zwei Dritteln der Fälle diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Das ist besonders wichtig bei Long-Covid-Fällen, da die zuständigen Berufsgenossenschaften weitergehende Leistungen genehmigen als Krankenkassen. Wichtig sind die Dokumentation und die Krankmeldung sowie die Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Wirtschaftswoche