Wer zahlt ab März die Corona-Tests in der Pflege?
Für Beschäftigte und Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt bis 7. April eine Corona-Testpflicht. Bezahlt werden die Nachweise aber nur noch bis Ende Februar. Da braut sich neuer Ärger zusammen. Seniorenvertreter befürchten, dass dies zu weniger Besuch für die Pflegebedürftigen führe, die den Kontakt zu Verwandten und Bekannten eigentlich dringend brauchen. Auch die Einrichtungen müssen dann für die vorgeschriebenen Tests ihrer Mitarbeiter selbst aufkommen.
Die Lücke beträgt fünfeinhalb Wochen. "Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern." So ist es auf der Website der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz nachzulesen. Diese Corona-Schutzmaßnahmen laufen zum 7. April aus.
Wer die vorgeschriebenen Corona-Tests bezahlt, steht woanders: in der Coronavirus-Testverordnung. Der Bund übernimmt diese Kosten für Besucher und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, allerdings läuft diese Verordnung am 28. Februar aus. Danach gibt es nach aktuellem Stand kein Geld mehr für die Tests.
"Die Verbände arbeiten mit Hochdruck daran, dass das Bundesgesundheitsministerium die Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes noch vor Ablauf der Frist vornehmen wird", zitiert der Schwarzwälder Bote einen Seniorenvertreter. Die Zeitung hat auch beim Bundesgesundheitsministerium nachgehakt. Von dort hieß es, man sei sich des Problems bewusst, die Beratungen liefen.