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25. November 2024 | 07:00 Uhr
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Warnung vor Fake-Infos zur LBNR in der ambulanten Pflege

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Telematikinfrastruktur: Eine Branche unter Druck

Die Pflegebranche steht unter großem Druck: Personalmangel, Tariflohnbindung und wachsende Anforderungen erschweren den Alltag vieler Pflegedienste. In dieser Situation könnte die Telematikinfrastruktur (TI) den entscheidenden Unterschied machen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Allerdings ist der Weg dorthin anspruchsvoll – und die damit verbundenen Anforderungen dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Care vor9

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Falschinformationen zur Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen für Unsicherheit sorgen. Laut der Behörde müssen sich nur bestimmte Leistungserbringer und Pflegepersonen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registrieren, etwa Fachkräfte in der häuslichen Krankenpflege und ambulanten Palliativversorgung. Das Amt weist zudem daraufhin, dass LBNR, die mit 0 beginnen, gültig sind und nicht korrigiert werden müssen. BfArM

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