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27. November 2024 | 07:00 Uhr
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Leeres Zimmer als Mitarbeiterwohnung wird zum Problem

Manche Bewerber sagen ab, weil sie keine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihres potenziellen Arbeitgebers finden. Oft ließe sich das Problem aber lösen: In vielen Einrichtungen gibt es leerstehende Zimmer, in die Mitarbeiter einziehen könnten. Nur kommt es oft nicht dazu, weil eine Nutzungsänderung kaum möglich ist. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) appelliert deshalb an die Kommunen, Sondergenehmigungen unkompliziert zu gestalten.

Leeres Zimmer Pflegeheim iStock byryo.jpg

Pflegeheime, die unbelegte Zimmer an Mitarbeiter vermieten, riskieren Ärger wegen der Umnutzung

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Kommunen und Behörden sind für das pragmatische Projekt "Mitarbeiter beziehen leerstehende Heimzimmer" oft nicht zu haben, weil sie darin eine Nutzungsveränderung sehen, die sie nicht einfach genehmigen können. "Sie argumentieren, die erteilte Baugenehmigung würde durch die Nutzungsveränderung nichtig", erklärt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz. 

Der AGVP schlägt deshalb eine Sondernutzung vor, die es in Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum bereits gebe. "Oder es sollte generell in den Gegenden, in denen Wohnraum knapp ist, eine Ausnahmegenehmigung gelten, wenn beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einer solchen Wohnform zustimmen", sagt Halletz.  

AGVP: Auch Kommunen profitieren von unkomplizierten Sondergenehmigungen

Zurzeit brauchten Heimbetreiber für eine Sondergenehmigung aber noch einen langen Atem, so die Verbandsgeschäftsführerin. Der AGVP appelliert an die Kommunen, den Trägern mehr entgegenzukommen und Sondergenehmigungen ohne viele Komplikationen zu erteilen. "Es ist schließlich auch im Sinne der Kommunen, wenn günstiger Wohnraum entsteht und es für Heime dadurch leichter wird, Mitarbeiter zu gewinnen, um die pflegerische Versorgung aufrechtzuerhalten."       

Das Thema leere Zimmer betrifft inzwischen viele Träger. In der Regel gehe es um zehn bis zwölf Prozent der vereinbarten Plätze, sagt Halletz. "In der Praxis ist es in Einzelfällen tatsächlich schon möglich, dass Azubis oder ausländisches Personal beim Arbeitgeber wohnen können. Das sind immer separate Wohnbereiche, die räumlich abgetrennt sind von den Versorgungsbereichen, entweder oberste Etagen in Bestandsgebäuden oder separate Gebäude auf demselben Grundstück."

Ein Beispiel liefert das Unternehmen Senvital mit einem Heim in Ruhpolding, wo etwa ausländische Mitarbeiter vorübergehend in der Einrichtung wohnen dürfen, bis sie eine Wohnung gefunden haben.  

Kirsten Gaede  

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