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13. Juni 2024 | 17:17 Uhr
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Längere Brieflaufzeiten ein Problem für ambulante Pflege

Die vom Bundestag beschlossenen längeren Laufzeiten für Briefe können für ambulante Pflegedienst zum Problem werden, so der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD). Denn die Verordnungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) müssen spätestens vier Tage nach Ausstellung bei den Krankenkassen vorliegen. BAD-Geschäftsführerin Andrea Kapp fordert deshalb, die HKP-Richtlinie entsprechend dem neuen Postgesetz anzupassen.

Pfleger Pflegekraft Altenpfleger Foto iStock PIKSEL

Für die häusliche Krankenpflege sind die verlängerten Brieflaufzeiten ein Problem, Verordnungen fristgerecht bei den Kassen einzureichen

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Der fristgerechte Zugang der Verordnung bei den Kassen sei schon jetzt ein heikler Punkt bei der Genehmigung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Laut HKP-Richtline müssen sie spätestens ab dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag vorliegen. "Durch Personalmangel in Arztpraxen und Pflegediensten verzögert sich aber bereits jetzt der Ausstellungsprozess und das Einholen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift des Formulars durch den Versicherten", sagt Kapp.

Durch die Änderung des Postrechts werde dieses Problem weiter verschärft, so der BAD. 
Bislang gilt die Regel, dass 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden müssen und 95 Prozent am übernächsten. Die Änderung sieht nun eine Laufzeit von drei Werktagen für 95 Prozent und von vier Werktagen für 99 Prozent der Briefe vor.

Verbandschefin Kapp verlangt daher eine schnelle Änderung des Postrechts der HKP-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. "Ansonsten droht die Gefahr, dass Pflegebedürftige Leistungen nur mit Verzögerung erhalten und das wirtschaftliche Risiko für Pflegedienste steigt, erbrachte Leistungen nicht vergütet zu bekommen."

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