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24. April 2025 | 07:00 Uhr
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Pflegeeinrichtungen dürfen Handys während Arbeit verbieten

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Careline

CARELINE: Design für die Pflege – erlebbar und individuell

Wie sollen Pflegeeinrichtungen heute aussehen – funktional, aber auch wohnlich und würdevoll? Viele Entscheidungsträger stehen hier vor einer Herausforderung: Kataloge zeigen viel, Computergrafiken sind theoretisch – aber das echte Raumgefühl fehlt. Deshalb laden wir Sie ein, CARELINE-Einrichtungskonzepte live zu erleben. Sehen, fühlen, vergleichen – direkt vor Ort. Care vor9

Ein generelles Handyverbot während der Arbeitszeit ist rechtlich zulässig – auch in Pflegeeinrichtungen. Arbeitgeber dürfen die private Nutzung untersagen, um Ablenkungen, Pflegefehler und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Gerade im Gesundheitswesen steht der Schutz sensibler Patientendaten im Vordergrund. In den Pausen ist die Handynutzung erlaubt, da hier das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht greift. Experten empfehlen klare Betriebsvereinbarungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Rechtsdepesche

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