Länder wollen schnelle Integration ukrainischer Pflegekräfte
Die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass für Pflegefachkräfte aus der Ukraine zügig Möglichkeiten zur Nachqualifizierung und Anerkennung ihrer Ausbildung geschaffen werden sollen. Bereits jetzt können sie entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, außer den "Vorbehaltenen Tätigkeiten" nach § 4 des Pflegeberufegesetzes. Zur Umsetzung wollen Bund und Länder zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen. GMK