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3. Dezember 2024 | 07:00 Uhr
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In welchen Fällen Bewohner das Heimentgelt mindern können

Der Wind wird rauer für Pflegeheimbetreiber: Nicht nur Personalmangel und schlechte Zahlungsmoral der Pflege- und Sozialkassen sind ein Problem. Auch Bewohner könnten sie in finanzielle Nöte bringen. Denn bei bestimmten Mängeln haben sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern. Darauf macht jetzt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam. Sie beschreibt präzise, wie Bewohner vorgehen sollten, um Aussicht auf Erfolg zu haben.

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Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen könnten, zählen der Verbraucherzentrale zufolge unter anderem: 

  • unzureichende Versorgung mit Nahrung
  • fehlerhafte Medikation
  • unzureichende Körperpflege
  • Mängel am Wohnraum 

Zunächst sei eine einfache Beschwerde ratsam. Die sollten Heimbetreiber ernst nehmen, sonst könnte als nächstes eine Entgeltminderung angekündigt werden, wenn sich Bewohner und Angehörige dem Rat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein folgen. Auch riskiert das Heim, bei der Pflegekasse angeschwärzt werden. 

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