Heilkundeübertragung an Pflegefachkräfte erst ab 2029?
Die Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten an Pflegefachkräfte wird seit Jahren diskutiert. Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll dies vorangetrieben werden. Doch das Gesetz ist noch ein Entwurf, und darin ist aktuell das Ausüben von Heilkunde nur für akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte vorgesehen, schreibt die Rechtsdepesche. Doch selbst, wenn der Personenkreis ausgeweitet werde und das Gesetz in absehbarer Zeit in Kraft trete, müssten die betroffenen Fachkräfte erst aus- und weitergebildet werden. Der Autor geht deshalb nicht davon aus, dass vor 2029 Pflegefachpersonen flächendeckend heilkundliche Arbeiten übernehmen werden. Rechtsdepesche