Gläubiger der Hansa-Gruppe stimmen Sanierungsplan zu
Die Gläubiger des insolventen Pflegeanbieters Hansa-Gruppe mit Sitz in Oldenburg haben den Sanierungsplänen zugestimmt, und auch das zuständige Gericht hat sie nun bestätigt. Damit kann die Hansa-Gruppe den Schutzschirm der Insolvenz in Eigenverwaltung nach Ablauf einer Einspruchsfrist im Juli verlassen. Viele der Sanierungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt.
Neues DRACO-Fallbeispiel: Schürfwunde am Knie
Wenn ein einfaches Pflaster nicht mehr ausreicht:
Ein 2-jähriges Mädchen zog sich eine kleine Schürfwunde am Knie zu, welche nicht abheilte, sondern mit der Zeit immer größer wurde. Erfahre, wie am Ende dennoch eine Wundheilung ohne Narbenbildung erreicht werden konnte. Zum kostenfreien Fallbeispiel
Die Hansa-Gruppe hatte mit ihren 23 Pflegeheimen im März vergangenen Jahres Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Vier Einrichtungen wurden zwischenzeitlich aufgegeben. Daneben sehen die Sanierungspläne einen signifikanten Beitrag der Gesellschafter der Hansa-Gruppe zur Stärkung des Eigenkapitals der Gruppe sowie einen Forderungsverzicht der Gläubiger vor.
"Mit den Sanierungsmaßnahmen, von denen viele bereits umgesetzt wurden, und dem Einsatz und dem Engagement, aber auch dem Entgegenkommen der Beteiligten war und ist es möglich, die wirtschaftliche Situation der Hansa-Gruppe entscheidend zu verbessern", so die Geschäftsführer Steffen Krakhardt und Frank Lutter.
Unterstützt wurde die Geschäftsführung von einem Team aus Sanierungsspezialisten der Kanzlei Schultze & Braun. Als vom Gericht bestellter Sachwalter beaufsichtigt Malte Köster die Sanierung. Nach Ablauf einer gesetzlichen Einspruchsfrist und wenn die Bedingungen der Pläne erfüllt sind, kann das Gericht die Sanierungsverfahren aufheben. Die Hansa-Gruppe rechnet im Juli damit.
Thomas Hartung