Freitesten für infizierte Pflegebeschäftigte soll bleiben
Anders als für die Allgemeinbevölkerung soll es für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nach einer Corona-Infektion bei einer verpflichtenden Freitestung nach fünf Tagen bleiben. Das sehen die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vor. Die Bundesländer wollen diese Regeln nun umsetzen.
Grundsätzlich müssen sich infizierte Personen auf Anordnung des Gesundheitsamts fünf Tage isolieren. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen dann aber bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Sie müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR- oder Antigentest nachweisen.
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten dürfen in den Einrichtungen weiterarbeiten. Sie müssen jedoch bis einschließlich Tag 5 täglich vor Dienstantritt einen Antigen-Schnelltest machen.
Diese jetzt veröffentlichten Empfehlungen zur Isolierung müssen die Bundesländer nun umsetzen. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich auf die neuen Regeln bereits geeinigt und einzelne Länder haben sie bereits eingeführt.