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24. Februar 2025 | 20:04 Uhr
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Mailen

Diakonie-Beschäftigte wollen Tarifverträge und Streikrecht

Die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen in diakonischen Einrichtungen unterstützt den sogenannten "Weimarer Appell". Dieser fordert Tarifverträge, Streikrecht und echte Mitbestimmung für kirchliche Beschäftigte. Kritisiert wird der "Dritte Weg", bei dem die Arbeitsbedingungen ohne aktive Mitbestimmung der Beschäftigten festgelegt werden. Die Bundeskonferenz vertritt 650.000 Beschäftigte und setzt sich für eine Neuausrichtung des kirchlichen Arbeitsrechts ein.

Streik Gewerkschaft Foto iStock DanielVilleneuve

Die Mitarbeitervertretungen der Diakonie wollen echte Mitbestimmung und keinen kirchlichen Sonderweg mehr

Im Zentrum der Kritik steht der "Dritte Weg", ein kircheneigenes Verfahren zur Festlegung von Löhnen und Arbeitsbedingungen. Dieses Verfahren finde hinter verschlossenen Türen, ohne Transparenz und ohne aktive Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer statt, kritisieren die diakonischen Arbeitnehmervertretungen. Die Ergebnisse seien oft schlechter als vergleichbare Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und benachteiligten insbesondere Beschäftigte in ungelernten Tätigkeiten. Zudem seien die Beschlüsse nicht verbindlich, im Arbeitsvertrag könne zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.

"Weimarer Appell" fordert Tarifverträge und Streikrecht

Die Unterzeichner des Weimarer Appells fordern daher die Einführung von Tarifverträgen in kirchlichen Einrichtungen. Sie argumentieren, dass nur durch gleichberechtigte Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eine echte Mitbestimmung der Beschäftigten über ihre Entgelt- und Arbeitsbedingungen gewährleistet werden könne. In einigen Regionen wie Niedersachsen, der Nordkirche, Berlin und Brandenburg sowie in der Altenhilfe in Hessen gibt es bereits Flächentarifverträge innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Ein weiterer zentraler Punkt des Aufrufs ist die Anerkennung des Streikrechts für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen. Derzeit bestreiten viele kirchliche Arbeitgeber dieses Recht und damit die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit ihrer Beschäftigten. Die Unterstützung des Weimarer Appells durch die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen in diakonischen Einrichtungen verleiht der Initiative zusätzliches Gewicht. Die Bundeskonferenz vertritt insgesamt 650.000 Beschäftigte in der Diakonie.

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